Antwortdatum: 21.12.2024
Grundsätzlich sind auch Farben eintragungsfähig, sofern sie als ‚Farbmarke‘ Unterscheidungskraft besitzen und vom Verkehr eindeutig einem Unternehmen zuordenbar sind. Allerdings gelten hohe Anforderungen: Die Farbe darf nicht rein beschreibend sein und muss im Bewusstsein der Verkehrskreise eine Marke darstellen. Im Anmeldeverfahren ist die farbliche Darstellung eindeutig anzugeben (z. B. Pantone-Code). In der Praxis wird eine Farbmarke erst nach umfangreichen Nachweisen (Verkehrsdurchsetzung) gewährt, was eine gewisse Bekanntheit voraussetzt. Nicht jede alltägliche Farbe kann monopolisierbar sein.