Antwortdatum: 26.11.2024
Buchcover unterliegen meist dem Urheberrecht (etwa als Grafikwerk oder Fotografie). Für eine Rezension könnte man an die urheberrechtliche Schranke des Zitatrechts oder der Berichterstattung über Tagesereignisse denken. Allerdings ist das Coverbild oft nicht nur ein kurzer Auszug, sondern ein komplettes Bild. Viele Verlage tolerieren es, wenn Blogger das Cover in Rezensionen verwenden, weil es marketingrelevant ist. Rechtlich ist das jedoch keine 100% sichere Schranke; man sollte ggf. den Verlag fragen oder auf vorhandene Pressebilder zugreifen. In vielen Fällen besteht stillschweigende Duldung, solange das Cover in einem redaktionellen Kontext verwendet wird.