Antwortdatum: 12.01.2025
Allgemeine Rezepte gelten meistens nicht als urheberrechtlich schützbares Werk, da sie meist aus einer Auflistung von Zutaten und kurzen Anweisungen bestehen. Das Urheberrecht schützt individuelle geistige Schöpfungen. Eine reine Anweisung zum Kochen ist eher eine 'gemeinfreie Idee'. Sobald jedoch ein ausführlicher, literarisch oder kreativ gestalteter Rezepttext mit individuellen Formulierungen vorliegt, kann Urheberrechtsschutz gegeben sein. Die reine Rezeptidee selbst ist nicht geschützt, wohl aber eine originelle Beschreibung oder Präsentation. Kopiert man einen Wortlaut, riskiert man eine Urheberrechtsverletzung an diesem Text.