Darf man urheberrechtlich geschützte Bilder in Social Media teilen? - Anwalte-de.com
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Darf man urheberrechtlich geschützte Bilder in Social Media teilen?

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Frage vom Besucher

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10.11.2024

Ich möchte ein schönes Foto im Internet posten, das eigentlich jemand anders gemacht hat. Gilt das als private Nutzung oder Verbreitung? Was droht mir, wenn ich es ohne Erlaubnis teile?

Website-Administration 15.11.2024
Antwortdatum: 15.11.2024

Das Hochladen fremder Fotos in Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram etc. gilt als öffentliche Zugänglichmachung. Dafür bedarf es der Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers. Andernfalls riskiert man eine Urheberrechtsverletzung, die zu Abmahnung, Unterlassung und Schadensersatz führen kann. Selbst bei Privataccounts sieht das Gesetz keinen Freifahrtschein vor. Es existiert keine generelle 'Sharing'-Schranke. Wer nicht die Erlaubnis besitzt oder sich auf keine gesetzliche Schranke berufen kann, sollte das fremde Bild nicht uploaden oder muss zumindest klären, ob ein 'Teilen' per Plattformfunktion legal ist (z. B. eingebettete Inhalte, die der Urheber selbst freigegeben hat).

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