Antwortdatum: 29.10.2024
Bei Markenfälschungen kann man als Markeninhaber Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der gefälschten Ware fordern. Der erste Schritt ist oft eine Abmahnung. Kommt es nicht zu einer Einigung, klagt man vor dem zuständigen Zivilgericht (Landgericht). International kann der Zoll helfen, gefälschte Ware zu beschlagnahmen, wenn eine Grenzbeschlagnahmeanordnung (EU-weit möglich) besteht. Auch strafrechtliche Schritte sind möglich, da Markenpiraterie eine Straftat sein kann (§ 143 Markengesetz). Wichtig ist, die eigene Marke ordnungsgemäß registriert zu haben, um schlagkräftig vorzugehen.