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Dürfen Namen historischer Personen markenrechtlich geschützt werden?

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Frage vom Besucher

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13.12.2024

Ich plane eine Modemarke mit dem Namen einer verstorbenen Berühmtheit. Ist das zulässig oder verletze ich Persönlichkeits- bzw. Markenrechte der Nachfahren?

Website-Administration 17.12.2024
Antwortdatum: 17.12.2024

Ob eine verstorbene Persönlichkeit markenrechtlich geschützt werden darf, hängt von mehreren Faktoren ab. Bei Namensrechten hochberühmter Personen kann ein postmortales Persönlichkeitsrecht greifen. Wenn Nachfahren Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte halten, kann es Konflikte geben. Man sollte im Zweifel klären, ob Rechteinhaber einverstanden sind, sonst drohen rechtliche Schritte.

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