Antwortdatum: 31.10.2024
Reine Spielregeln oder -ideen sind patent- und urheberrechtlich meist nicht schützbar, da sie kein technisches Verfahren und keine eigenschöpferische Form beinhalten. Die grafische Ausgestaltung (Spielbrett, Illustrationen) kann Urheberrecht genießen, der Titel kann markenfähig sein. Die Mechanik selbst ist oft nicht als Patent eintragbar, es sei denn, eine technische Vorrichtung wird beansprucht. Viele Brettspielverlage verwenden Geheimhaltungsklauseln, um Kopien zu erschweren.