Was ist eine ‚freie Benutzung‘ nach §24 UrhG? - Anwalte-de.com

Was ist eine ‚freie Benutzung‘ nach §24 UrhG?

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Frage vom Besucher

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27.11.2024

Ich möchte ein bestehendes Werk als Inspiration nutzen. Ab wann ist es keine unzulässige Bearbeitung mehr, sondern eine freie Benutzung?

Website-Administration 01.12.2024
Antwortdatum: 01.12.2024

Eine freie Benutzung liegt vor, wenn das neue Werk so weit eigenständig ist, dass das Ursprungswerk nicht mehr prägend erkennbar ist. Die Übernahme einzelner Grundideen ist erlaubt, sofern der Ausdruck deutlich verändert und überlagert wird. Sobald das Ursprungswerk immer noch in seiner Individualität durchscheint, handelt es sich um eine bearbeitungspflichtige Nutzung und erfordert Zustimmung des Urhebers.

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