Antwortdatum: 01.12.2024
Eine freie Benutzung liegt vor, wenn das neue Werk so weit eigenständig ist, dass das Ursprungswerk nicht mehr prägend erkennbar ist. Die Übernahme einzelner Grundideen ist erlaubt, sofern der Ausdruck deutlich verändert und überlagert wird. Sobald das Ursprungswerk immer noch in seiner Individualität durchscheint, handelt es sich um eine bearbeitungspflichtige Nutzung und erfordert Zustimmung des Urhebers.