Antwortdatum: 10.11.2024
Auch Bild- oder Wort-/Bildmarken können beim DPMA eingetragen werden. Falls Ihr Logo Schutz genießt (z. B. als eingetragene Bildmarke) oder durch Verkehrsgeltung bekannt ist, können Sie wegen Verwechslungsgefahr Unterlassung fordern. Ohne Markeneintragung kann man auf Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) oder Namensrechte bauen, was schwieriger ist. Eine eingetragene Marke verschafft bessere rechtliche Handhabe.