Können Firmenlogos auch gegen Verwechselungsgefahr geschützt werden? - Anwalte-de.com
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Können Firmenlogos auch gegen Verwechselungsgefahr geschützt werden?

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Frage vom Besucher

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06.11.2024

Ein Konkurrenzunternehmen hat ein Logo, das meinem zum Verwechseln ähnlich sieht. Kann ich dagegen vorgehen, ohne selbst eine Wortmarke zu haben?

Website-Administration 10.11.2024
Antwortdatum: 10.11.2024

Auch Bild- oder Wort-/Bildmarken können beim DPMA eingetragen werden. Falls Ihr Logo Schutz genießt (z. B. als eingetragene Bildmarke) oder durch Verkehrsgeltung bekannt ist, können Sie wegen Verwechslungsgefahr Unterlassung fordern. Ohne Markeneintragung kann man auf Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) oder Namensrechte bauen, was schwieriger ist. Eine eingetragene Marke verschafft bessere rechtliche Handhabe.

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