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Kann meine Erfindung als Betriebsgeheimnis geschützt werden statt zu patentieren?

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Frage vom Besucher

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14.01.2025

Mir ist die Veröffentlichungspflicht bei Patenten unbehaglich. Kann ich mich auf Geheimhaltung berufen, um mir den Schutz zu sichern?

Website-Administration 19.01.2025
Antwortdatum: 19.01.2025

Ein Betriebsgeheimnis bietet Schutz, solange die Informationen tatsächlich geheim gehalten werden und einen wirtschaftlichen Wert haben. Die EU-Know-how-Richtlinie und nationales Geschäftsgeheimnisschutzgesetz ermöglichen Rechtsdurchsetzung gegen Verrat oder unerlaubten Erwerb. Allerdings bietet ein Patent ein Ausschließlichkeitsrecht, das unabhängig von Geheimhaltung wirkt. Bei einem Betriebsgeheimnis kann man keine Dritten daran hindern, dieselbe Lösung eigenständig zu entdecken und zu nutzen. Es ist eine strategische Entscheidung: Patent (Veröffentlichung) vs. Geheimhaltung (Know-how).

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