Antwortdatum: 08.01.2025
Beim Domaingrabbing registriert jemand eine Domain mit dem Ziel, sie dem Marken- oder Namensinhaber teuer zu verkaufen. Das kann gegen Markenrechte und Namensrechte verstoßen. Man kann den Domaininhaber abmahnen, wenn man eine eingetragene Marke besitzt oder das bürgerliche Namensrecht verletzt wird. Bei Unfähigkeit zur Einigung kann man ein Gerichtsverfahren einleiten und die Freigabe oder Übertragung verlangen. Oft wird ein UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy) genutzt, wenn es sich um generische Top-Level-Domains (z. B. .com) handelt.