Antwortdatum: 02.12.2024
Ein Plagiat liegt vor, wenn jemand fremde Werke oder Teile davon als eigene ausgibt, ohne ausreichende Quellenangabe. Juristisch ist es eine Urheberrechtsverletzung, weil das Werk oder wesentliche Passagen unautorisiert übernommen werden. Schon ein paar kopierte Sätze können ausreichen, wenn sie eine eigene schöpferische Note des Originals enthalten. In der wissenschaftlichen Praxis gilt jede nicht kenntlich gemachte Übernahme fremder Gedanken als Plagiat, selbst wenn es nur Formulierungen sind. Korrekte Zitation vermeidet solche Vorwürfe.