Antwortdatum: 02.11.2024
Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht automatisch mit Veröffentlichung des Designs in der EU, bietet aber nur 3 Jahre Schutz gegen Nachahmungen. Es schützt allein gegen ‚Nachahmung‘ (Identkopien). Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) hat bis zu 25 Jahre Laufzeit (in 5-Jahres-Schritten verlängerbar) und bietet umfassenderen Schutz. Bei Rechtsstreitigkeiten ist es leichter durchsetzbar, da man eine Eintragungsurkunde hat. Wer langfristigen und sicheren Schutz anstrebt, sollte die Eintragung bevorzugen.