Antwortdatum: 05.11.2024
Markenrechtlich ist Vergleichende Werbung möglich, solange sie nicht irreführend ist und die Marke des Wettbewerbers nur zum Zweck der Unterscheidung genannt wird. Eine sachliche Gegenüberstellung ist erlaubt, sofern Sie keine herabsetzenden Aussagen treffen, keine Verwechslungsgefahr stiften und korrekt informieren. Unzulässig wäre es, die fremde Marke als eigene Marke zu verwenden oder falsche Behauptungen über die Qualität aufzustellen. Eine neutrale Gegenüberstellung ist in der Regel zulässig.