Antwortdatum: 18.12.2024
Das 'Fair Use'-Konzept des US-Rechts existiert in Deutschland nicht eins zu eins. Stattdessen gibt es konkrete Schrankenregelungen im Urheberrechtsgesetz (z. B. Zitatrecht, Privatkopie, Presseberichterstattung). Diese Einzelschranken sind enger gefasst als Fair Use. Eine generalklausel, wie im US-Recht, fehlt. Man muss prüfen, ob eine passende Schranke greift. Wenn nicht, bedarf es der Erlaubnis des Rechteinhabers.