Antwortdatum: 12.01.2025
Reine Algorithmen, sprich mathematische Verfahren oder Ideen, sind nicht urheberrechtlich schützbar. Urheberrecht erfasst individuelle Ausdrücke, nicht abstrakte Konzepte. Der Quellcode einer konkreten Softwareimplementierung kann aber als Werk geschützt sein. Für den Algorithmus an sich kommt ein Patentschutz infrage, sofern er einen technischen Effekt hat und die Patentierungskriterien erfüllt.