Antwortdatum: 29.10.2024
Der Werktitelschutz nach § 5 MarkenG besteht, wenn ein Titel unterscheidungskräftig ist und im Verkehr als Titel verwendet wird. Titel für Bücher, Zeitschriften, Filme oder andere Veröffentlichungen können also schon vor Erscheinen geschützt sein, wenn konkrete Benutzung oder 'Titelreservierung' vorliegt. Man kann einen Titelschutzanzeiger nutzen, um den Titel bekanntzumachen. Der Schutz wirkt jedoch nur bei hinreichender Kennzeichnung und Benutzung, nicht automatisch.