Antwortdatum: 12.12.2024
Im europäischen Patentrecht sind im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren vom Patentschutz ausgenommen. Wenn jedoch ein technischer Eingriff (z.B. Gentechnik oder spezifische Labormethoden) maßgeblich ist, kann es patentierbar sein. Reine Auslese oder Kreuzung ohne technischen Charakter ist nicht patentfähig. Man muss unterscheiden, ob es ein technisches Verfahren ist oder ein rein biologisches.