Antwortdatum: 29.10.2024
Die Verwendung fremder Marken in unsichtbaren Meta-Tags oder als Keyword in Ads kann eine Markenverletzung sein, wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr entsteht oder User irreführend zum eigenen Angebot geleitet werden. Gerichte urteilen unterschiedlich, aber tendenziell ist eine transparente, vergleichende Werbung eher zulässig als eine verdeckte Nutzung, die Verbraucher täuscht. Bei Unsicherheit könnte ein klares Verbot drohen. Abmahnungen sind nicht selten.