Antwortdatum: 06.12.2024
Werke von Künstlern, die länger als 70 Jahre verstorben sind, sind gemeinfrei. Sie dürfen frei genutzt, reproduziert und vertrieben werden. Allerdings können Museen Fotografien ihrer Werke als eigene Lichtbildwerke beanspruchen. Wer Reproduktionen direkt von Museumsfotos nutzt, braucht ggf. eine Lizenz. Macht man eigene Aufnahmen des gemeinfreien Originalwerks, ist die Museumbewilligung für das Fotografieren nötig, ansonsten kann das Museum seine Hausrechte geltend machen, nicht aber Urheberrechte an dem alten Gemälde selbst.