Antwortdatum: 10.12.2024
Eine Auseinandersetzung um das eingetragene Design (früher Geschmacksmuster) kann im Löschungsverfahren beim DPMA oder, bei Unionsgeschmacksmustern, beim EUIPO geführt werden. Falls jemand behauptet, das Design sei nicht neu oder nicht eigenartig, beantragt er die Löschung. Kommt es zu Widerspruch, wird entschieden, ob das Design zu Recht oder zu Unrecht eingetragen wurde. Anschließende Klagen laufen ggfs. vor dem Bundespatentgericht (national) oder EuG (EU).