Antwortdatum: 09.11.2024
Software kann als Geschäftsgeheimnis gelten, wenn sie nicht öffentlich zugänglich ist, einen wirtschaftlichen Wert hat und der Inhaber angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreift. Damit verhindert man, dass Dritte es legal nutzen. Dennoch bietet das keinen Schutz gegenüber eigenständiger Entwicklung eines ähnlichen Codes. Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) ermöglicht Rechtsschutz gegen unlautere Erlangung oder Offenlegung. Wichtig ist, interne Sicherheitsvorkehrungen und klare Vertraulichkeitsvereinbarungen einzuführen.