Antwortdatum: 27.11.2024
Auch kurze Filmausschnitte sind urheberrechtlich geschützt. Das Zitatrecht greift nur, wenn Sie sich inhaltlich mit dem Werk auseinandersetzen (Rezension, Kommentar) und der Ausschnitt dafür nötig ist. Andernfalls liegt eine unberechtigte öffentliche Wiedergabe vor. Das Filmstudio oder der Rechteinhaber müsste zustimmen. Man kann sich aber auf Fairness berufen und hoffen, dass kurze Teaser geduldet werden. Juristisch ist es trotzdem riskant ohne formale Erlaubnis.