Wie erkenne ich ob eine Musikaufnahme ‚gemeinfrei‘ ist? - Anwalte-de.com

Wie erkenne ich ob eine Musikaufnahme ‚gemeinfrei‘ ist?

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11.11.2024

Ich habe eine alte Aufnahme klassischer Musik. Ist sie noch urheberrechtlich geschützt, oder kann ich sie frei nutzen, weil Komponist lange tot ist?

Website-Administration 15.11.2024
Antwortdatum: 15.11.2024

Musikaufnahmen haben zwei Schutzdimensionen: das Werk (Komponist) und die Leistung des ausübenden Künstlers oder Tonträgerherstellers. Auch wenn das Werk gemeinfrei (Komponist mehr als 70 Jahre tot) sein kann, ist die konkrete Aufnahme durch Leistungsschutzrechte geschützt. Sie erlischt 70 Jahre nach Erstveröffentlichung oder 50 Jahre nach Aufnahme (je nach geltender Rechtslage). Für aktuelle Einspielungen klassischer Stücke gilt also meist noch Schutz.

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