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Was bedeutet der ‚Beschlagnahmeantrag‘ beim Zoll für Plagiate?

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Frage vom Besucher

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15.11.2024

Ich verkaufe Markenwaren. Ich will verhindern, dass Fälschungen über Importe reinkommen. Kann ich den Zoll beauftragen, Plagiate zu stoppen?

Website-Administration 19.11.2024
Antwortdatum: 19.11.2024

Ja, Markeninhaber können beim Zoll einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen. So darf der Zoll verdächtige Sendungen zurückhalten, Plagiate überprüfen und ggf. vernichten. Basis sind EU-Verordnungen zum Zollschutz geistigen Eigentums. Der Antragssteller muss beweisen, dass es sich um rechtsverletzende Ware handelt. Nach der Freigabe zur Vernichtung haben Importeure eine kurze Widerspruchsfrist. Dieses Grenzbeschlagnahmeverfahren hilft effektiv gegen Produktfälschungen und Markeneingriffe im internationalen Warenverkehr.

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