Antwortdatum: 16.12.2024
In Großbritannien existiert 'fair dealing' als Ausnahmeregel, ähnlich einiger Schrankenregelungen in Deutschland. Es erlaubt begrenzte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, etwa zu Kritik, Rezension, Nachrichtenberichterstattung oder Forschung. Anders als das weitgehendere 'fair use' in den USA ist fair dealing in UK enger definiert. In Deutschland gibt es spezifische Schranken wie Zitatrecht, Privatkopie oder Berichterstattung über Tagesereignisse, die ähnliche Zwecke erfüllen, jedoch enger an den Gesetzestext gebunden sind.