Antwortdatum: 27.11.2024
Unternehmen haften nach dem ‚Grundsatz der Störerhaftung‘ oder im Rahmen der Verantwortlichkeit. Wenn der Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit unrechtmäßig fremde Werke nutzt, kann der Rechteinhaber das Unternehmen in Anspruch nehmen. Die Firma sollte ihre Mitarbeiter schulen und Richtlinien erlassen. Im Falle einer Abmahnung kann das Unternehmen Regress beim verantwortlichen Mitarbeiter suchen, wenn dieser vorsätzlich gegen klare Vorgaben verstoßen hat. Meist trägt aber die Firma das Risiko nach außen.