Antwortdatum: 02.12.2024
Eine Abgrenzungsvereinbarung ist ein außergerichtlicher Vertrag, in dem beide Markeninhaber die wechselseitige Nutzung regeln, etwa indem sie Branchen oder geografische Gebiete trennen, um Verwechslungsgefahr zu vermeiden. Man vermeidet so kostspielige Prozesse. Sie definiert die Grenzen, in denen jede Partei ihre Marke nutzen darf, oft verbunden mit einer Verpflichtung, bestimmte Layouts oder Waren zu unterlassen. Damit kann friedlich koexistiert werden, ohne Löschungsklage oder Unterlassungsprozesse.