Antwortdatum: 27.12.2024
Ja, die GEMA bietet pauschale Tarife für Hintergrundmusik in gastronomischen Betrieben. Man muss die Veranstaltung (permanentem Abspiel) melden und den passenden Tarif abschließen, basierend auf Raumgröße, Geräteanzahl oder Jahresumsatz. Die Abrechnung erfolgt meist pauschal pro Jahr. Einzelne Songs müssen dann nicht gemeldet werden. Wichtig ist, dass Sie den Vertrag rechtzeitig abschließen, um eine Nachzahlung oder Abmahnung zu vermeiden.