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Kann ich alte Zeitungsartikel ohne Erlaubnis in einem Buch abdrucken?

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Frage vom Besucher

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23.12.2024

Ich schreibe ein Sachbuch und würde gerne historische Zeitungsberichte als Faksimile aufnehmen. Sie stammen aus den 1920er Jahren. Ist das heute noch geschützt?

Website-Administration 28.12.2024
Antwortdatum: 28.12.2024

Zeitungsartikel sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen. Ob sie 1920 oder später erschienen, man muss das Todesdatum des Autors kennen. Ist er länger als 70 Jahre verstorben, können die Artikel gemeinfrei sein. Andernfalls braucht man eine Zustimmung der Rechteinhaber. Selbst wenn der Verlag nicht mehr existiert, kann das Urheberrecht noch bei den Erben liegen. Ebenso kann die Presseverleger-Klausel eine Rolle spielen. Prüfen Sie, ob die Artikel gemeinfrei oder nur durch Zitierrecht nutzbar sind.

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