Antwortdatum: 04.11.2024
Eine sachliche Zusammenfassung oder Inhaltsangabe kann zulässig sein, wenn sie nur wesentliche Handlungsstrukturen in eigenen Worten wiedergibt, ohne ausführliche Zitate oder Übernahme geschützter Textstellen. Jedoch ist Vorsicht geboten, wenn der Stil oder lange Passagen des Originaltextes kopiert werden. Das Urheberrecht schützt die konkrete Ausdrucksform, nicht die bloße Handlung. Um sicherzugehen, sollten Sie nur Ihre eigenständige Wiedergabe verwenden und bei langen Zitaten das Zitatrecht beachten.