Antwortdatum: 02.01.2025
Laut E-Commerce-Richtlinie ist der Plattformbetreiber verpflichtet, bei Kenntnis einer klaren Rechtsverletzung zu reagieren (‚Notice and Takedown‘). Melden Sie die Fälschungen oder Markenverletzungen mit Nachweis, dass Sie Rechteinhaber sind. Der Marktplatz muss dann reagieren und die Angebote entfernen. Für wiederholte Verletzungen kann man gerichtlich gegen die Verkäufer und gegebenenfalls gegen die Plattform vorgehen, wenn sie ihrer Prüfpflicht nicht nachkommt.