Was sind Folgeinanspruchnahmen bei Urheberrechtsverträgen? - Anwalte-de.com

Was sind Folgeinanspruchnahmen bei Urheberrechtsverträgen?

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Frage vom Besucher

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28.11.2024

Ich las etwas über angemessene Beteiligung des Urhebers, falls ein Werk später sehr erfolgreich wird. Gibt es solch eine Regel im deutschen Recht?

Website-Administration 29.11.2024
Antwortdatum: 29.11.2024

Ja, § 32a UrhG gewährt Urhebern einen Anspruch auf ‚Fairnessausgleich‘, wenn sich das Werk als deutlich erfolgreicher erweist als bei Vertragsabschluss prognostiziert und die vereinbarte Vergütung unverhältnismäßig niedrig erscheint. Das nennt man „Bestseller-Paragraf“ oder Folgevergütungsanspruch. Er greift bei extremen Diskrepanzen zwischen ursprünglichem Honorar und tatsächlichem Erfolg. Urheber können dann eine nachträgliche angemessene Beteiligung verlangen.

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