Antwortdatum: 08.12.2024
Rezepte an sich (Zutatenlisten, Zubereitungsschritte) gelten meist als reine Fakten- oder Ideenansammlung und genießen in der Regel keinen Urheberrechtsschutz, sofern ihnen die nötige Schöpfungshöhe fehlt. Allerdings können besonders kreativ formulierte Rezepttexte, Fotos oder Layouts urheberrechtlich geschützt sein. Eine nüchterne Liste an Zutaten und Zeiten ist nicht schutzfähig. Um Ärger zu vermeiden, verfassen Sie Ihre eigenen Formulierungen und Bilder.