Kann ich eine Erfindung erst öffentlich vorstellen und dann patentieren? - Anwalte-de.com
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Kann ich eine Erfindung erst öffentlich vorstellen und dann patentieren?

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Frage vom Besucher

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28.11.2024

Ich will meine Entwicklung auf einer Messe zeigen und danach das Patent anmelden. Geht das oder verliere ich die Neuheit?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Die Neuheit erlischt, wenn eine Erfindung vor der Anmeldung öffentlich zugänglich wird. Eine Ausnahme ist die 6-Monats-Frist bei unredlicher Offenbarung oder bei bestimmten Vorführungen auf anerkannten Ausstellungen (bek. Ausstellungsprivileg) nach Pariser Verbandsübereinkunft, aber das ist eng begrenzt. Zeigen Sie Ihre Erfindung ohne NDA oder formale Ausnahme, wird sie ‚Stand der Technik‘ und somit nicht mehr patentierbar. Ratsam: erst die Patentanmeldung, dann Öffentlichmachen.

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