Antwortdatum: 02.12.2024
Die Neuheit erlischt, wenn eine Erfindung vor der Anmeldung öffentlich zugänglich wird. Eine Ausnahme ist die 6-Monats-Frist bei unredlicher Offenbarung oder bei bestimmten Vorführungen auf anerkannten Ausstellungen (bek. Ausstellungsprivileg) nach Pariser Verbandsübereinkunft, aber das ist eng begrenzt. Zeigen Sie Ihre Erfindung ohne NDA oder formale Ausnahme, wird sie ‚Stand der Technik‘ und somit nicht mehr patentierbar. Ratsam: erst die Patentanmeldung, dann Öffentlichmachen.