Antwortdatum: 08.01.2025
Ein bloßer Disclaimer, der behauptet, man beabsichtige keine Rechtsverletzung, hebt das Urheberrecht nicht auf. Es befreit Sie nicht von Haftung, wenn tatsächlich geschütztes Material rechtswidrig genutzt wird. Urheberrechtsverletzungen bedürfen entweder einer Lizenz oder der Anwendung gesetzlicher Ausnahmen. Ein genereller Haftungsausschluss-Text ändert daran nichts. Bei unzulässiger Nutzung drohen trotzdem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.