Antwortdatum: 14.12.2024
Das Gemälde selbst ist gemeinfrei. Jedoch haben moderne Fotografien eine eigene Schutzdauer als Lichtbild oder Lichtbildwerk. Wer ein Original-Gemälde reproduziert, ist Urheber (bzw. Lichtbildner) dieses Fotos. Die Museen kontrollieren also ihre Reprofotos. Dritte dürfen diese Reproduktionen nicht ohne Zustimmung nutzen. Um frei zu sein, müsste man selbst ein eigenes Foto des Gemäldes anfertigen, wobei Museen oft ihr Hausrecht für Fotoverbote einsetzen.