Antwortdatum: 03.12.2024
Verwertungsgesellschaften kümmern sich um kollektive Rechtewahrnehmung. GEMA ist z. B. für Musikaufführungs-, Senderechte zuständig; VG Wort für Texte. Wer Mitglied ist, erhält Tantiemen für Nutzungen seiner Werke, ohne jede Nutzung einzeln zu lizenzieren. Zwingend ist das nicht, aber für manche Nutzung, wie öffentliche Musikaufführung, sind GEMA-lizenzierte Werke am einfachsten vergütbar. Nicht-Mitglieder verwerten Rechte selbst oder lassen sich vertreten, jedoch ist die Reichweite einer Verwertungsgesellschaft vorteilhaft.