Wie schützt man sich in Ausschreibungen vor Ideenklau? - Anwalte-de.com

Wie schützt man sich in Ausschreibungen vor Ideenklau?

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Frage vom Besucher

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24.11.2024

Wir bewerben uns auf eine öffentliche Ausschreibung, liefern ein Konzept. Wie verhindere ich, dass der Auftraggeber die Ideen nutzt, ohne uns zu beauftragen?

Website-Administration 28.11.2024
Antwortdatum: 28.11.2024

Man kann Vertraulichkeitsklauseln vereinbaren: Im Angebotsdokument deutlich machen, dass das geistige Eigentum am Konzept bei Ihnen verbleibt und es nur zur Prüfzwecken eingesehen werden darf. Bei öffentlicher Ausschreibung ist das Ausmaß aber begrenzt. Manchmal hilft ein NDA oder Eignungskonzept, das nicht alle Details preisgibt. Das Urheberrecht schützt konkrete Ausarbeitungen, nicht reine Ideen. Man könnte auch Teillösungen verschleiern oder Patent-/Gebrauchsmusterschutz nutzen, falls eine technische Erfindung involviert ist.

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