Antwortdatum: 28.11.2024
Man kann Vertraulichkeitsklauseln vereinbaren: Im Angebotsdokument deutlich machen, dass das geistige Eigentum am Konzept bei Ihnen verbleibt und es nur zur Prüfzwecken eingesehen werden darf. Bei öffentlicher Ausschreibung ist das Ausmaß aber begrenzt. Manchmal hilft ein NDA oder Eignungskonzept, das nicht alle Details preisgibt. Das Urheberrecht schützt konkrete Ausarbeitungen, nicht reine Ideen. Man könnte auch Teillösungen verschleiern oder Patent-/Gebrauchsmusterschutz nutzen, falls eine technische Erfindung involviert ist.