Antwortdatum: 23.11.2024
Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften und zur Geschäftsführung berechtigt sind. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) gibt es mindestens einen Komplementär, der persönlich haftet, und mindestens einen Kommanditisten, dessen Haftung auf seine Einlage beschränkt ist. In der KG leitet der Komplementär die Geschäfte; der Kommanditist ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die KG eignet sich, um Investoren (Kommanditisten) aufzunehmen, ohne ihnen die volle Haftung und Geschäftsführungsbefugnis zu geben, während die OHG eher für gleichberechtigte Partner gedacht ist, die gemeinsam und voll haften.