Antwortdatum: 14.11.2024
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der die Komplementärin eine GmbH ist. Dadurch haftet kein Privatgesellschafter unbeschränkt, weil die GmbH selbst nur mit ihrem Kapital haftet. Die Kommanditisten haften beschränkt auf ihre Einlagen. Aus Gründen der Publizität und Rechnungslegung gelten für die GmbH & Co. KG dieselben Vorschriften wie für große Kapitalgesellschaften, sofern gewisse Schwellenwerte überschritten sind. In der Praxis führt dies zu einer Mischform: Die persönliche Haftung wird minimiert, aber der Charakter einer Personengesellschaft (Steuervorteile, flexible Gewinnverteilung) bleibt erhalten. Buchführungspflicht, Bilanzen und Offenlegung hängen von Größe und Umsatz ab.