Antwortdatum: 15.01.2025
Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) ist das grundlegende Regelwerk einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH). Er muss notariell beurkundet werden und regelt Firmenname, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile und Geschäftsführung sowie die interne Entscheidungsfindung. Er kann Bestimmungen zur Gewinnverteilung, Beschränkung der Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen, Abfindungsregelungen und Streitbeilegung enthalten. Manche Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Mindestinhalt nach § 3 GmbHG). Ein gut formulierter Vertrag vermeidet spätere Konflikte und gibt klare Leitlinien für die Zusammenarbeit der Gesellschafter.