Antwortdatum: 02.12.2024
Personengesellschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben, sind zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Eine GbR, die lediglich Kleingewerbe ohne kaufmännische Organisation ist, kann zwar freiwillig ins Handelsregister eingetragen werden und wird dann zur OHG. Für Kaufleute gelten die HGB-Vorschriften (z. B. doppelte Buchführung). Maßgeblich ist, ob das Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dann entsteht die Kaufmannseigenschaft und man wird ins Handelsregister eingetragen. Wer kein Handelsgewerbe betreibt, kann die GbR formfrei bestehen lassen.