Antwortdatum: 25.10.2024
Ein Aufsichtsrat ist bei einer AG stets verpflichtend. Bei GmbHs besteht eine Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats u. a. dann, wenn das Mitbestimmungsgesetz oder andere mitbestimmungsrechtliche Vorschriften greifen. Beispielsweise, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt sind (Drittelbeteiligungsgesetz) oder über 2.000 Mitarbeiter (Mitbestimmungsgesetz), muss ein Aufsichtsrat gebildet werden, in dem Arbeitnehmervertreter sitzen. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand (bei der AG) oder die Geschäftsführung (bei der GmbH), er prüft Jahresabschlüsse und kann bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen.