Antwortdatum: 24.11.2024
Ja, eine GmbH kann mehrere Geschäftsführer haben (sogenannte Mehrpersonen-Geschäftsführung). Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach außen, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt wurde. Intern kann man Ressortverteilungen festlegen, z. B. einer ist für Finanzen zuständig, der andere für Vertrieb. Diese Aufgabenteilung sollten Gesellschafterbeschlüsse oder der Gesellschaftsvertrag regeln. Nach außen bleiben aber alle Geschäftsführer grundsätzlich haftbar, wenn sie Pflichtverletzungen begehen. Der Gesellschaftsvertrag kann Gesamtvertretung vorsehen, dass nur zwei Geschäftsführer gemeinsam zeichnen dürfen.