Antwortdatum: 28.11.2024
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine Rechtsform speziell für Freiberufler (z. B. Anwälte, Ärzte, Architekten). Anders als in der GbR haften die Partner nur für berufliche Fehler, die sie selbst verursachen. Für allgemeine Verbindlichkeiten haftet das gesamte Partnerschaftsvermögen. Die PartG muss ins Partnerschaftsregister eingetragen werden. Sie ermöglicht, den eigenen Namen plus Zusatz und Partner zu führen. Bei manchen freiberuflichen Tätigkeiten, die besondere Berufspflichten haben (z. B. Rechtsanwälte), kann eine PartG mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) gegründet werden, um die Haftung weiter zu begrenzen.