Antwortdatum: 20.12.2024
Ja, in der GbR haften die Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, Gläubiger können sich an jeden einzelnen Gesellschafter wenden und die gesamte Forderung verlangen. Nach außen gibt es keine Haftungsbeschränkung, wie sie eine GmbH bietet. Intern kann man untereinander Ausgleich fordern, wenn ein Gesellschafter mehr zahlen musste, als seinem Anteil entspricht. Doch gegenüber Dritten haften alle persönlich. Man kann durch einen Gesellschaftsvertrag versuchen, Schadensquellen zu regulieren, aber extern bleibt die volle Privatvermögenshaftung bestehen.