Antwortdatum: 20.11.2024
Eine UG kann in eine reguläre GmbH umfirmieren, sobald das Stammkapital mindestens 25.000 Euro erreicht. Dazu beschließt die Gesellschafterversammlung eine Kapitalerhöhung auf 25.000 Euro (falls nicht schon vorhanden), ändert die Satzung und firmiert zur ‚GmbH‘. Der Notar beurkundet diesen Beschluss; danach wird die Änderung ins Handelsregister eingetragen. Die UG hört mit Eintragung der neuen Firma auf, UG-spezifische Vorschriften (jährliche Rücklage) entfallen. Die Umwandlung kann auch erfolgen, wenn die Gesellschafter Eigenkapital zuführen oder wenn sich im Laufe der Jahre genügend Gewinnrücklagen angesammelt haben.