Antwortdatum: 19.11.2024
Ein Aufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Beendigung des Geschäftsführer-Dienstverhältnisses. Anstatt einer Kündigung, die eventuell zu Kündigungsschutzstreit führen kann, vereinbaren beide Seiten die Modalitäten des Ausscheidens (Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung). Damit entfällt das Risiko eines langen Arbeitsgerichtsprozesses. Der Geschäftsführer verliert jedoch ggf. den Kündigungsschutz und muss sich mit Abfindung und anderen Konditionen zufrieden geben. Die Abberufung aus dem Organverhältnis und die Aufhebung des Dienstvertrags sind zwei verschiedene Vorgänge, die oft in einem Aufhebungsvertrag kombiniert werden. Notarielle Form ist bei Geschäftsführerdienstverträgen nicht zwingend, aber Schriftform wird empfohlen.