Antwortdatum: 09.11.2024
Eine GmbH kann durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden (3/4-Mehrheit) und einen Liquidator ernennen (oft der bisherige Geschäftsführer). Dann wird die Auflösung ins Handelsregister eingetragen und die Liquidation beginnt. Der Liquidator begleicht Verbindlichkeiten, verwertet Vermögenswerte und erfüllt die Bekanntmachungspflichten (Gläubigeraufruf in Bundesanzeiger). Eventuelles Restvermögen wird nach Ablaufsfrist an Gesellschafter ausgeschüttet. Schulden müssen vorab bedient werden. Reicht das Gesellschaftsvermögen nicht, droht Insolvenz. Nach Beendigung der Liquidation wird die Löschung im Handelsregister eingetragen, die Gesellschaft erlischt.